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Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der BSVWNB hat sich als eines der wesentlichen Organisationsziele die Förderung optimaler Barrierefreiheit in allen Bereichen gesetzt, als unbedingte Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. Barrierefreiheit ist ein laufender Prozess, der vom BSVWNB aktiv unterstützt wird.

Ausführliche Informationen zu unserer Servicekette und Barrierefreiheit finden Sie in unserem PDF-Dokument Access Statement sowie zum Anhören im Access Statement Audiofile.

Barrierefreiheitserklärung für die Website

Der BSVWNB ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website des BSVWNB www.blindenverband-wnb.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ vereinbar.
Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt. (Stand Februar 2022)

Nicht barrierefreie Inhalte

Bei den nachstehend angeführten Inhalten handelt es sich um Unvereinbarkeiten mit den Barrierefreiheitsbestimmungen. An der Behebung dieser Unvereinbarkeiten wird aktuell gearbeitet. Die Umsetzung wird mit dem nächsten Update angestrebt:

  • Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription für Video-Inhalte in synchronisierten Medien): die Videos auf der Webseite www.blindenverband-wnb.at, insbesondere die Videos unter dem Menüpunkt "Blog", haben keine Audiodeskription. Allerdings werden alle relevanten Inhalte und Informationen sprachlich vermittelt.
  • Erfolgskriterium 1.3.1 (Visuell erkennbare Informationen und Beziehungen): Die auf der Webseite veröffentlichten PDF-Dateien, insbesondere Broschüren, verfügen größtenteils über keine Inhaltsstruktur. Sie sind mit Screenreader auslesbar, aber die Rolle einzelner Textstücke (z.B. "Überschrift") ist nicht erkennbar. Anmerkung 17.2.2022: Nur mehr sehr wenige der PDF-Dateien sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht barrierefrei, die Inhalte daraus sind jedoch größtenteils zusätzlich im HTML-Format verfügbar.

Sollten Sie nicht-barrierefreie Inhalte in einer für Sie zugänglichen Form benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an office(at)blindenverband-wnb.at . Wir werden versuchen, Ihnen die Inhalte so weit wie möglich in geeigneter Art und Weise zur Verfügung zu stellen.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21.9.2020 erstellt und am 17.2.2022 aktualisiert. Die Erklärung wurde auf Grundlage einer vom BSVWNB mit Unterstützung von Susanne Buchner-Sabathy durchgeführten Selbstbewertung erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen feststellen oder wenn Sie Informationen über etwaige von der Barrierefreiheit ausgenommene Inhalte einholen
möchten, wenden Sie sich bitte per E-Mail an: BSVWNB, barrierefrei(at)akademie-bsv.at .
Wir werden uns mit Ihrem Anliegen auseinandersetzen und die notwendigen Schritte veranlassen.

Durchsetzungsverfahren

Wenn sich aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit für Sie keine zufriedenstellenden Antworten ergeben, können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichischen
Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen. Kontaktformular der Beschwerdestelle.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der
Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.