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Der Screenshot zeigt mehrere Reihen von Teilnehmenden an der Online-Veranstaltung, zumeist als anonymes Piktogramm einer Person.
Bildinfo: Großer virtueller Andrang und aufmerksames Zuhören beim Themenabend zu Audiovisuellen Mediendiensten. © BSVWNB

Themenabend „Audiovisuelle Mediendienste sollen barrierefrei werden“

Am 10. Dezember 2020 beschloss der Nationalrat ein Gesetzespaket, das audiovisuelle Mediendienste (AVMD) dazu verpflichtet, ihre Inhalte barrierefrei zu gestalten.

Ein Meilenstein in Richtung Inklusion am 10.12.2020, dem Tag der Menschenrechte

Bis 2030 soll der ORF komplett barrierefrei werden. Neben öffentlich-rechtlichen Mediendiensten werden auch private Anbieter und Streaming-Dienste in die Pflicht genommen.

Dieser Etappen-Sieg ist ein wichtiger Schritt zur gleichberechtigten Teilhabe: Denn bisher konnten MediennutzerInnen mit Seheinschränkungen audiovisuelle Angebote wie Fernsehsendungen oder Videos-on-demand kaum oder nur teilweise nutzen. Die überwiegende Mehrheit dieser Inhalte ist hauptsächlich visuell aufbereitet – ohne Audiobeschreibung. Viele Informations-, Bildungs- und Kulturangebote bleiben ihnen daher vorenthalten. Besonders problematisch wird es, wenn dadurch Zugang zu essenziellem Wissen wie z. B. Wahlergebnissen oder Corona-Statistiken fehlt, die oftmals mittels Tabellen und Grafiken dargestellt werden.

Nun ist zum Glück ein Hoffnungsfunke in Sicht: Doch wie wirkt sich das neue Gesetzespaket für blinde und sehbehinderte Menschen aus? Das erörterten die beiden ExpertInnen Dr.in Christina Meierschitz (Österreichischer Behindertenrat) und Dr. Markus Wolf (Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich) beim ersten Themenabend im neuen Jahr, der am 28.01.2021 Corona-bedingt virtuell stattfand. Das Thema und zugleich der Appell des Abends war: „Audiovisuelle Mediendienste sollen barrierefrei werden“.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Als Einstieg beleuchtete Dr.in Christina Meierschitz vom Österreichischen Behindertenrat zunächst die gesetzlichen Grundlagen im Bereich der audiovisuellen Mediendienste. Sie erläuterte, dass am Anfang die EU-Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ stand, die 1989 in Kraft trat und den freien Empfang sowie die freie Weiterverbreitung von Fernsehprogrammen im europäischen Raum sicherstellen sollte. Um gleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb Europas sicherzustellen, kam es 2007 zu einer Novelle der Richtlinie, die in „Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste“ umbenannt wurde. Dort wurde auch das Recht an gleichberechtigter Teilhabe am gesellschaftlichen Leben formuliert, das auch die Untertitelung, Gebärdensprache, Audiobeschreibung und leichte Menübedienung umfasste.

Im Rahmen der Rundfunkrechtsreform in Österreich im Jahr 2010 wurden Fördermittel zur Umsetzung bereitgestellt. Jedoch hatten diese Gesetze keinen verpflichtenden Charakter und stellten daher nicht Anreiz genug dar, um die Barrierefreiheit weiter voranzutreiben. Im Mai 2018 einigte sich die EU auf eine Neuformulierung der Richtlinien für audiovisuelle Mediendienste, die im Jahr 2020 auch in Österreich verpflichtend umgesetzt wurde.

Mediendienstanbieter im Online- und Offline-Bereich (ab einem Jahresumsatz von mehr als 500.000 Euro) sind nun dazu verpflichtet, den Anteil der barrierefreien Inhalte stufenweise und kontinuierlich zu erhöhen. Ab sofort müssen sie der KommAustria, die als Aufsichtsbehörde fungiert, Aktionspläne vorlegen, jährliche Umsetzungsmaßnahmen festlegen und Berichte abgeben. Der ORF muss darüber hinaus die jährliche Steigerung des barrierefreien Programmanteils von 2,5 bis vier Prozent sicherstellen. Ziel ist es, dass der ORF bis 2030 komplett barrierefrei wird.

In dem Zusammenhang weist Dr.in Meierschitz jedoch darauf hin, dass die Regelung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit oftmals kritisiert wird.

Denn Barrierefreiheit ist auch ohne großen finanziellen Aufwand umsetzbar, wenn man bedenkt, was heutzutage und künftig mittels künstlicher Intelligenz (z.B. bei Audiodeskriptionen) bereits automatisiert umsetzbar ist.

Die Regelung habe den negativen Begleiteffekt, dass sich die Anbieter unter einer jährlichen Umsatzgrenze von 500.000 Euro nicht in der Verantwortung sehen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und es daher keine Impulse von außen gibt, um neue und innovative Lösungen für die Umsetzung barrierefreier Inhalte zu finden. Dr.in Meierschitz merkte auch an, dass es besonders wichtig ist, bei der Erarbeitung der Standards Menschen mit Behinderungen als ExpertInnen frühzeitig miteinzubeziehen.

Wo stehen wir und wo wollen wir hin?

Dr. Markus Wolf vom Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich wies darauf hin, dass das Thema Audiodeskription eine lange Geschichte hat. Bereits im Jahr 2004 hat sich der ORF damit beschäftigt. Während aber 2011 insgesamt 576 Stunden barrierefrei gestaltet wurden, waren es im Jahr 2019 immer noch weit unter 1.500 Stunden. Für Menschen mit Seheinschränkung ist diese Zahl nicht zufriedenstellend. In den 17 Jahren ging der Ausbau nur sehr schleppend voran.

Betrachtet man die Situation in Österreich, zeigt sich ein sehr einseitiges Bild. Alle vier Sender des ORF haben zusammengerechnet über das gesamte Jahr 35.040 Sendestunden, davon sind jedoch nur 1.500 audiotranskribiert. Darunter fallen z.B. Spielfilme oder Live-Events (z.B. Sport-Ereignisse, Kulturveranstaltungen, oder Song-Contests). Großbritannien ist da einen großen Schritt voraus. Der englischsprachige Sender BBC gestaltet auf freiwilliger Basis 26% des gesamten Programms barrierefrei, obwohl er nur zu 10% verpflichtet ist. In den Vereinigen Staaten legen sich einige Anbieter sogar aus freien Stücken auf 100% fest, so z.B. Apple TV/Streaming Dienste.

Ist das auch bei uns machbar? Ja, aber Barrierefreiheit muss stärker in den Vordergrund rücken.

Es darf bei audiovisuellen Anbietern nicht länger ein Randthema sein. Es müssen konkrete Schritte umgesetzt werden, um das Ziel bis 2030 zu erreichen.

Für alle, die auf der Suche nach weiterführenden Informationen zu dem Thema sind, haben wir diese Links zusammengestellt:

Aufsichtsbehörde KommAustria

Servicestelle für Beschwerden und Informationsangebote RTR-GmbH

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