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Ausgerüstet mit Notebooks und technischen Hilfsmitteln sitzen Bayram und Eva lachend beim Vortragstisch in den Louis Braille Stuben, im Hintergrund Vorhänge und das BSVWNB Logo
Bildinfo: Bayram Cigci und Eva Papst © BSVWNB/Martin Tree

Themenabend PDF - Probleme und Lösungen für die Praxis blinder AnwenderInnen

Bei einem besonders gut strukturierten Themenabend im Louis Braille Haus erläuterten Eva Papst und Bayram Cigci in vier Schwerpunktblöcken alles Wissenswerte rund um barrierefreie PDF-Dokumente.

Die beiden Vortragenden brachten ihre langjährige Expertise zu diesem Thema ein, beginnend mit der grundsätzlichen Erklärung des Kürzels „PDF“. Trotz anderslautender Gerüchte steht, wie Eva Papst den humorvollen Zwischenruf eines Besuchers bestätigte, „PDF“ nicht für „problematisches Dokumentenformat“, sondern für „Portable Document Format“ (transportables Dokumentenformat).

Bayram Cigci erinnerte an den Ursprungsgedanken, der von Adobe im Jahr 1993 mit der Einführung von PDF-Dokumenten umgesetzt wurde: Auf jedem Gerät soll ein gleich aussehendes, unverändertes Dokument vorliegen, wie es bereits im Zuge der Erstellung erdacht und konzipiert wurde. Es kann auf den unterschiedlichsten Geräten gelesen werden, auf sämtlichen Systemen und Browsern, sogar auch auf Smartphones. Ein PDF sage aber nichts darüber aus, was sich dahinter verbirgt, so Eva Papst. Das könne auch eine Grafik sein, die für blinde Menschen natürlich nicht lesbar ist. Und hier beginnt es schon, problematisch zu werden.

„Ein barrierefreies PDF zu fordern ist deutlich leichter, als eines zu erzeugen“

Wenn im Stadium der Texterstellung oder -verarbeitung bereits eine schlechte Basis gelegt wird, kann kein gutes Dokument daraus entstehen. Textelemente wie Überschriften, Absätze, Gliederungen in geordnete / ungeordnete Listen, Tabellen, Links, Formularfelder – all das muss von Beginn weg berücksichtigt werden.

Hinzu kommt: Die Werkzeuge, die in Folge für die PDF-Erstellung zur Verfügung stehen, sind durchwegs so, dass man immer noch manuell nacharbeiten müsste, um ein wirklich umfassend barrierefreies Dokument vorliegen zu haben. Dann hängt es zudem an der Qualität der Programme oder technischen Ausstattung, ob alle Feinheiten eines Dokumentes ausgegeben werden.

Überschrift ist nicht gleich Überschrift

Im Anfang war das Wort, und am Anfang jedes PDF steht in der Regel somit ein Basistext, egal mit welcher Art von Texteditor erstellt. Um für blinde und sehbehinderte Menschen auslesbar zu sein, braucht es von vornherein eine klare Struktur, wie Eva Papst betonte. Können Texte auch noch so raffiniert ausgestaltet sein, mit fetten Sätzen, kursiven Überschriften, Farbverläufen, unterschiedlichen Schriften, wechselnden Laufweiten und so weiter und so fort:

„Für blinde Menschen ist das noch immer unstrukturierter Fließtext!“

Bereits die Überschriftenstruktur entscheidet über den Grad der Lesbarkeit: Es gibt sechs Abstufungen von Überschriften, und schon bei der ersten Überschrift, Header 1 genannt, beginnt die Orientierung im Text. Mit Screenreadern kann ein blinder Mensch problemlos bis in die sechste Ebene springen, was aber wenig hilfreich ist, wenn dazwischen etwa die Ebenen 3 und 5 fehlen sollten.

Wenn Grafik, dann richtig

Ein blinder Zuhörer merkte an, dass bestimmte Reader auf dem Smartphone generell Probleme bei der Anzeige verursachen. Hierfür gibt es Lösungsansätze, indem man etwa innerhalb eines Programmes alternative Methoden sucht, wie ein Dokument möglichst verlustfrei an den Screenreader übergeben werden kann. Natürlich macht aber auch die beste Einstellung kein barrierefreies Dokument aus einem gescannten Text, der ohne Texterkennungssoftware eingescannt und in ein PDF eingebettet wurde. Ein einfacher Test dazu: Wenn es nicht möglich ist, aus dem PDF mittels copy und paste (also Kopieren und Einfügen) Text zu übernehmen, handelt es sich um die eingangs erwähnte Grafik.

Im Praxisteil des Themenabends wurden PDF-Dokumente unter die Lupe genommen. Als positives Beispiel diente ein Dokument, in dem einzelne Grafiken bewusst eingebaut und mit zusätzlicher Bilderklärung auch für blinde und sehbehinderte Menschen zugängig gemacht wurden. Jedoch, so Eva Papst, sind solche Dokumente in der Praxis extrem selten.

Bei der Analyse weiterer Dokumente gab es noch aufschlussreiche Tipps, wie man größere und kleinere Hürden beim Lesen von PDF-Inhalten umschiffen kann, bevor zu Demonstrationszwecken „live“ ein PDF erstellt wurde. In einer sehr lebendigen Diskussion kam man auch auf alternative Informationsmöglichkeiten zu sprechen, also verschiedene Textformate oder auch html-, also webseitenbasierte Texte.

Groß war schließlich der Wunsch aller Teilnehmenden nach der Beachtung grundlegender Regeln der PDF-Erstellung, zumal auf vielen Websites derartige Dokumente zum Download bereitgestellt werden. Laut Web-Zugänglichkeits-Gesetz müssen Websites oder mobile Anwendungen des Bundes jedenfalls barrierefrei sein, was natürlich auch die angebotenen PDF-Inhalte beinhaltet. Vor etwas mehr als einem halben Jahr wurde in diesem Zusammenhang eine Beschwerdestelle eingeführt, sollte man auf diesen Seiten auf nicht barrierefreie Inhalte stoßen: Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG

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