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Finger der rechten Hand ertasten Braillepunkte auf der Braillezeile.
Bildinfo: Braillezeile, Teil einer technischen Arbeitsplatzausstattung für den PC © BSVWNB/Thomas Exel

„Was für Sehende der Kugelschreiber ist, ist für uns blinde Menschen der Computer“

Screenreader-Programme sind neben ihrer eigentlichen Funktion – nämlich das, was am Bildschirm zu sehen ist, auch für blinde Personen wahrnehmbar und bedienbar zu machen – weiters ein wichtiges Werkzeug, um Barrieren in digitalen Inhalten aufzuspüren.

Helmuth Schlögl über seine Ausbildung zum qualifizierten Screenreader-Tester

Das neue, von Dr.in Susanne Buchner-Sabathy in Kooperation mit dem Blinden- und Sehbehindertenverband initiierte und entwickelte Ausbildungsangebot zum/zur qualifizierten Screenreader-Tester:in richtet sich an blinde und sehbehinderte Menschen in ganz Österreich, die solche Screenreader-Programme in ihrem Alltag nutzen. Sie lernen im Zertifikatstraining auf Basis ihrer bestehenden Expertise als Screenreader-Nutzer:innen qualifizierte Aussagen über die Zugänglichkeit von Webseiten und mobilen Apps für blinde und sehbehinderte Menschen zu machen. Damit unterstützen sie wirksam und aktiv die Entwicklung gut zugänglicher digitaler Inhalte.

Kurz vor der Abschlussprüfung im Juni 2022 haben wir mit einem der Kursteilnehmer über seine Ziele und die Motivation, diese neue Ausbildung zu absolvieren, gesprochen:

Helmuth Schlögl studiert Übersetzen und Dolmetschen für Italienisch und Spanisch in der Steiermark. Er hat über Facebook vom Zertifikatstraining erfahren: „Ich engagiere mich sehr im Verein Selbstbestimmt Leben Steiermark. Ich habe unserem Obmann Didi Ogris von dieser Ausbildung erzählt, worauf er mir das Angebot gemacht hat, einen Zuschuss zur Ausbildung seitens unseres Vereins zu bekommen.“

Ursprünglich hatte Schlögl geplant, die Ausbildung nur für sich selber zu machen, nun jedoch möchte er seine erworbene Expertise natürlich auch bei Selbstbestimmt Leben und in anderen Bereichen einbringen. Der angehende Dolmetscher kann sich auch gut vorstellen, im Bereich Webseiten und Apps beraterisch tätig zu sein:

„Digitalisierung ist spätestens seit Corona ein wichtiges Thema, auch und vor allem für blinde und sehbehinderte Menschen. Ein Beispiel: Im Bereich Lebensmittelversorgung, also beim Bestellen über das Internet, darf es einfach keine Hürden und Barrieren geben, wenn es um Waren für das tägliche Leben geht!“

Für seine Prüfungsarbeit hat Helmuth Schlögl eine Webseite aus diesem Bereich gewählt. Dabei hat er nicht nur Probleme aufgezeigt, sondern auch Vorschläge gemacht, wie man sie beheben könnte. Auch die anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben durchwegs Arbeiten abgeliefert, die sich ausgezeichnet eignen, um Betreiber:innen auf Barrierefreiheitsmängel aufmerksam zu machen und ihnen gleichzeitig Lösungsansätze zu bieten. Damit ist bereits ein erster Schritt in Richtung Verbesserung gemacht!

Helmuth Schlögl hat vor, sich in diesem Bereich auch künftig noch weiterzubilden. Nun stand aber gerade einmal die Prüfung an. Wie hat er sich vorbereitet? Schlögl: „Ich bin Autodidakt, habe mir natürlich die gut aufbereiteten Skripten durchgelesen. Auch die Online-Treffen, also die Kurseinheiten, waren sehr gut konzipiert – Susanne und Doris sind da spitzenmäßig!“ (Anmerkung der Redaktion: Kursleiterinnen Susanne Buchner-Sabathy und Doris Ossberger)

Zusammengesetzt hat sich der Kurs aus 20 Stunden begleitetem Studium mit zehn Online-Terminen und 20 Stunden unbegleitetem Studium, in denen Lektüre und praktische Aufgaben vorgegeben waren. Sein Resümee: „In Zukunft sollte es mehr solche Online-Fortbildungen für blinde Erwachsene geben. Ohne digitale Skills sind blinde Menschen aufgeschmissen. Was für Sehende der Kugelschreiber ist, ist für uns blinde Menschen der Computer.“ Er wünscht sich, dass jede Blindenorganisation noch mehr Lobbying für digitale Barrierefreiheit betreibt: Regelungen müssten bundesländerübergreifend gelten, Föderalismus sei da fehl am Platz.

Denn: „In Salzburg und Wien haben blinde Menschen mit fortgeschrittenen EDV-Kenntnissen die gleichen Bedürfnisse wie in der Steiermark. Und heutzutage wollen Menschen mit Behinderung nicht mehr als Fürsorgeempfänger behandelt werden, wollen nicht mehr betteln!“

Was die gesetzlichen Vorgaben angeht, so gelten im digitalen Bereich nicht nur österreichweit, sondern sogar in allen EU-Staaten gewisse einheitliche Mindeststandards für Barrierefreiheit. In der Praxis scheitert es aber oft an der richtigen Umsetzung. Die Absolvent:innen der Ausbildung können hier mit einer einzigartigen Expertise aufwarten und einen wesentlichen Beitrag leisten, dass digitale Angebote auch für sie selbst und andere blinde und sehbehinderte Menschen wirklich zugänglich sind!
 

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