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Eine Hand, mit Smartphone; der Bildschirm ist beleuchtet und zeigt den Raster "Bedienungshilfen".
Bildinfo: Handysignatur, bald auch ohne Smartphone möglich. © BSVWNB/Armin Plankensteiner

„Wenn das Handy zum Ausweis wird…“

Zu diesem Thema durften wir Herrn Mag. Johannes Rund vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und Frau Dr.in Susanne Buchner-Sabathy im Rahmen unseres 14. virtuellen Themenabends willkommen heißen.

Handysignatur

Herr Mag. Rund ist seinerseits direkt in die Entwicklung der App „Digitales Amt“ involviert und auch in der Ausarbeitung der ID Austria tätig. Frau Dr.in Buchner-Sabathy erzählt von ihren Erfahrungen mit den verschiedenen Anwendungen und dem Gebrauch der Handysignatur als blinde Person.

Die Handysignatur gilt im digitalen Raum als ein amtlicher Ausweis und Unterschriften, die durch diese getätigt werden, sind gleichzusetzen mit handschriftlichen Unterschriften. Sie ist ein eindeutiger Identitätsnachweis und eröffnet somit viele Einsatzmöglichkeiten. Zu diesen gehören unter anderem:

  • Volksbegehren
  • Wahlkarte
  • Grüner Pass
  • „mein Postkorb“ (für RSa und RSb Briefe, also Rückscheinbriefe)
  • Studienbeihilfe
  • Strafregisterbescheinigung
  • Meldenachweise
  • Sozialversicherungsangelegenheiten

Die meisten dieser Portale können direkt über die Webseite österreich.gv.at unter der Schaltfläche „Services“ erreicht werden.

Durch die Handysignatur hat man auch Zugriff auf das sogenannte Handysignaturkonto, das über die Webseite handysignatur.at erreicht werden kann. In diesem und auch in der App „Digitales Amt“ ist es möglich, dass Dokumente hochgeladen, hinterlegt und signiert werden. Ebenfalls können dort Passwörter gespeichert werden.

Wie funktioniert die Handysignatur?

Als erster Schritt fällt die Registrierung an. Diese kann auf Finanzämtern, Gemeinden und Bezirkshauptmannschaften, die als Registrierungsstellen ausgewiesen sind, Sozialversicherungsstellen, in A1 Shops und in Erste Bank Filialen erfolgen. Online ist dies auch über Finanz Online möglich, falls Sie für die Plattform bereits Zugangsdaten haben. Unternehmer:innen haben auch die Möglichkeit zur Wirtschaftskammer zu gehen.

Für die Aktivierung der Handysignatur muss die gleichnamige App heruntergeladen werden und auf einem zweiten Gerät über die Webseite handysignatur.at der Aktivierungsvorgang gestartet werden. Dieser besteht aus einer zweifachen Authentifizierung mit Hilfe eines SMS-Tan und dem Scannen eines QR-Codes über die App.

Nun kann die Handysignatur verwendet werden. Die „Unterschrift“ funktioniert meist mit einem SMS-Tan. In manchen Fällen ist die Identifizierung mit Hilfe des Fingerabdruckscanners oder der Face-ID Ihres Smartphones notwendig.

In beiden Fällen ist sowohl ein Handy als auch die Eingabe Ihres Passworts, das Sie zu Beginn festlegen, notwendig. Wenn es einmal passiert, dass Sie Ihr Passwort verlieren oder vergessen, muss die Handysignatur über eine Registrierungsstelle widerrufen und neu aktiviert werden. Bei einer Änderung Ihrer Telefonnummer können Sie dies selbstständig ändern, solange die ursprüngliche Nummer noch erreichbar ist.

Warum ist die Handysignatur für blinde und sehbehinderte Menschen nützlich?

Neben Amtswegen, die vermieden werden können, ist es auch möglich über „mein Postfach“ digital RSa und RSb Briefe zugesandt zu bekommen. In den meisten Fällen sind diese dann auch gut auslesbar und ersparen somit einige Schritte, um an wichtige Informationen zu kommen.

Auch ist die digitale Unterschrift für viele blinde und sehbehinderte Menschen ein weiterer Schritt in Richtung mehr Selbstständigkeit.

Die Apps sind laut Erfahrungsberichten von Teilnehmer:innen des Themenabends und Dr.in Buchner-Sabathy noch ausbaufähig, und in Sachen Barrierefreiheit gibt es ein paar Mankos. Beispielsweise fällt das Zeitfenster zur Nutzung der FaceID für manche Nutzer:innen zu kurz aus und manche Menüpunkte in der „Digitales Amt“-App sind auslesbar, aber nicht auswählbar. Mag. Rund betont jedoch, dass die Fehler und Hürden, die bekannt werden, ernst genommen werden und es ein laufender Prozess ist, die Anwendungen für alle Bürger:innen nutzbar zu machen.

Was passiert, wenn ID Austria kommt?

Das Zertifikat der Handysignatur ist nach Aktivierung fünf Jahre lang gültig. Dieses Zertifikat wird auch nach Einführung der ID Austria seine Gültigkeit nicht verlieren und die Funktionen der Handysignatur können weiterhin verwendet werden.

Bereits jetzt kann die ID Austria in ihrer Pilotphase getestet werden. Über die Webseite www.oesterreich.gv.at/id-austria.html kann man sich genauere Informationen holen, wie zum Beispiel wo man sich für diese registrieren kann. Ab 2023 soll sie auch EU-weit gültig sein.

Positiv auch: Nutzer:innen ohne Smartphone sollen dann in Zukunft die Möglichkeit haben, die ID Austria mit einer zusätzlichen Hardwarekomponente zur Identifizierung und Authentifizierung von Benutzer:innen anzuwenden. Das war mit der Handysignatur bis jetzt nicht möglich.

Nachdem ID Austria und die bisherige Handysignatur dieselbe Datenverarbeitungssoftware anwenden, sind neu aufkommende Bedenken rund um das Thema „gläserne Bürger:innen“ dieselben wie bereits bei der Einführung der ursprünglichen Handysignatur und ELGA. Mag. Rund versichert, dass der Datenschutz weiterhin als oberstes Gut in den verschiedenen österreich.gv.at Anwendungen gilt und sich das durch die Implementierung der ID Austria nicht ändern wird.

Allgemein ist man positiv gestimmt, dass ID Austria Erleichterungen und einheitlichere Vorgänge bringt.

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