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Taktiles Leitsystem Wien

Blindenleitsysteme

Die Blindenleitsysteme in Wien sind im Stadtplan Wien derzeit leider nur graphisch dargestellt.

Meldungen über beschädigte Blindenleitsysteme können telefonisch unter Tel. +43 1 4000-49600 oder online über das Schadensformular erfolgen. Ebenso ist eine Meldung an die MA 28 Post Straßenbau per E-Mail möglich.

Meldungen über Fahrräder, die auf Leitlinien bzw. an Blindenakustikampeln widrig abgestellt wurden, können direkt an die MA48 (Abschleppgruppe) erfolgen: 01 / 760 43. Weitere Informationen (Wiener Linien, nicht barrierefrei)

Hier ein thematisch zugehöriges Video von Polizei TV:

Inhalte des Videos

[Bildbeschreibung:]
Ein Mann schiebt sein Fahrrad und stellt dieses an einem Ampelmasten mit akustischer Ampelanlage ab und versperrt es.
Schnitt zu: eine Polizistin steht am Rand eines FußgängerInnen- und Fahrradwegs.
[Polizistin:]
Die Ausgangslage für die Möglichkeiten Fahrräder abschleppen zu können war die 27. StVO Novelle.
Der Sinn dieser StVO Novelle war, dass wir den ganzen Straßenverkehr geh- und sehbehindertenfreundlicher gestalten können.
[Bildbeschreibung:]
Ein Polizist geht auf ein Fahrrad zu, das auf einer taktilen Leitlinie versperrt wurde. Am Rahmen des Fahrrads bringt er eine Papierschleife an. Diese ist Gelb mit drei schwarzen Punkten und ähnelt dem Verkehrsschutzzeichen. Auf der Schleife vermerkt der Polizist das Datum und ruft danach die MA 48 von seinem Handy an.
[Polizistin:]
Dadurch haben wir jetzt die Möglichkeit Fahrräder, die an taktilen Leiteinrichtungen oder Behindertenrampen abgestellt sind und versperrt sind, abschleppen zu können.
Die Vorgehensweise ist die; wenn wir ein Fahrrad wahrnehmen, das an einer taktilen Leiteinrichtung beziehungsweise einer Behindertenrampe abgestellt ist, kann entweder die Polizistin oder der Polizist, beziehungsweise ein Organ der Straßenaufsicht, der Bauüberwachung, eine Schleife anbringen am Fahrrad; das ähnelt einer Blindenschleife, dann verständigen wir die MA 48 und die schleppen das Fahrrad ab.
[Text im Bild:]
Welche Möglichkeiten habe ich, wenn mein Fahrrad abgeschleppt wurde?
[Bildbeschreibung:]
Erneut ist das falsch abgestellte Fahrrad zu sehen, welches mit der gelben Schleife versehen wurde.
[Polizistin:]
Wenn er weiß, dass er das an so einer Leiteinrichtung abgestellt hat, hat er die Möglichkeit sich bei der nächsten Polizeiinspektion zu erkundigen beziehungsweise falls es gestohlen wurde muss er sowieso die Anzeige erstatten und die Polizeiinspektion erhebt dann für ihn, ob es von der MA 48 abgeschleppt wurde oder nicht. Dann hat er die Möglichkeit zur MA 48 zu gehen, seine Daten bekanntzugeben und sein Fahrrad auszulösen.
[Bildbeschreibung:]
Eine blinde oder sehbehinderte Person geht mit Hilfe eines weißen Stocks entlang einer taktilen Leitlinie.
[Text im Bild:]
Worauf ist beim Abstellen des Fahrrades zu achten?
[Polizistin:]
Der Fahrradfahrer soll darauf achten, dass er sein Fahrrad nicht auf taktilen Leiteinrichtungen beziehungsweise bei Behindertenrampen abstellt, sondern idealen Falls bei dafür vorgesehenen Fahrradabstellplätzen, die es überall in der Stadt Wien gibt, abstellt.
[Bildbeschreibung:]
Die Polizistin sieht nun direkt in die Kamera und wendet sich an die Zusehenden.
[Polizistin:]
In Österreich leben 318.000 blinde und sehbehinderte Menschen. Unser Ziel ist es diese Menschen zu schützen und zu unterstützen.
[Text im Bild:]
Mit freundlicher Unterstützung des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Wien, NÖ und Burgenland
Copyright Polizei TV 2017
Patricia Koller, Michael Kopitsch, Christoph Pölzl