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Förderungen - FAQ

Noch Fragen?

Auf dieser Seite stellen wir eine Wissenssammlung zu Fördermöglichkeiten für das Angebot unserer Akademie bereit. Bei weiteren Unklarheiten oder Rückfragen erreichen Sie uns unkompliziert über unser Kontaktformular. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

► Was bedeutet „förderbar“?

Unsere Akademie ist Ö-Cert und wien-cert qualitätszertifiziert. Damit erfüllen unsere Aus- und Weiterbildungsangebote jene Qualitätsstandards, die von vielen Förderstellen in Österreich vorausgesetzt werden. Dadurch können Teilnehmer:innen unsere Kurse grundsätzlich bei verschiedenen Förderprogrammen einreichen.
Weitere Informationen zur Ö-Cert-Zertifizierung und zu anerkannten Bildungseinrichtungen finden Sie auf: oe-cert.at

► Welche Fördermöglichkeiten gibt es für unsere Kurse und Lehrgänge?

Es gibt in Österreich zahlreiche Förderungen für Aus- und Weiterbildung, sowohl auf Bundes- als auch auf Landes- bzw. regionaler Ebene. Diese können Kursgebühren, Prüfungsgebühren oder Weiterbildungskosten ganz oder teilweise übernehmen. Eine gute Übersicht bietet die Plattform Erwachsenenbildung.at mit Filtermöglichkeiten für verschiedene Förderprogramme.

► Wer kann eine Förderung für eine Weiterbildung an unserer Akademie beantragen?

Alle Interessent:innen unserer Akademie die eine qualifizierte Weiterbildung absolvieren möchten können prüfen, ob Anspruch auf Förderung besteht. Das umfasst abhängig vom Förderprogramm unterschiedliche Voraussetzungen wie Wohnsitz, Beschäftigungsstatus oder Kursinhalt.

► Welche Förderstellen gibt es in Österreich für Aus- und Weiterbildungen?

Es gibt zahlreiche Förderstellen auf Bundes- und Landesebene. Dazu gehören z. B. der Wiener Arbeitnehmer:innen Förderungsfonds (waff) in Wien sowie unterschiedliche Bildungskonten, Bildungsschecks und Landesförderungen in anderen Bundesländern. Eine Übersicht zu bundesländer-spezifischen Stellen finden Sie auf Ö-Cert.

► Wie funktioniert die Förderung über den waff in Wien?

Der waff bietet u. a. das Bildungskonto (z. B. Förderung von 50 %, bis max. € 500) und den Chancen-Scheck (bis zu € 5.000) für berufliche Aus- und Weiterbildungen an. Die Förderung kann direkt bei der Kurs-/Prüfungsgebühr greifen oder bestimmte Kosten übernehmen.

► Wie prüfe ich, ob ich einen Anspruch auf Förderung habe?

Sie können Ihre Förderfähigkeit über die jeweiligen Förderstellen-Beratungen prüfen (z. B. waff Beratungszentrum-Terminbuchung online). Ebenso helfen Förderdatenbanken wie die auf erwachsenenbildung.at bei der Vorauswahl passender Förderprogramme.

► Benötigt eine Bildungseinrichtung eine spezielle Anerkennung, damit Teilnehmende Förderung beantragen können?

Ja – damit Teilnehmer:innen Förderungen in vielen Bundesländern nutzen können, muss der Bildungsanbieter anerkannt sein, z. B. durch Ö-Cert bzw. entsprechende Landesanerkennungen. Unsere Akademie ist wien-cert und Ö-Cert zertifiziert, was die Anerkennung bei vielen Förderstellen erleichtert. Darüber hinaus können bei uns Pflegepunkte gesammelt werden. Wir sind zur Vergabe von ÖGKV PFP® durch den Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ögkv) zertifiziert.

► Muss ich als Teilnehmer:in des Kurs- / Akademieangebots selbst den Antrag stellen?

Ja – Teilnehmer:innen müssen den Förderantrag selbst bei der zuständigen Stelle einreichen beziehungsweise den Antrag gemeinsam mit dem Bildungsträger vorbereiten (z. B. Nachweise zum Kursbesuch, Wohnsitz, Beschäftigungsnachweis etc.).

► Wie sammle ich ÖGKV PFP® über unsere Akademie-Angebote?

Teilnehmer:innen sammeln ÖGKV PFP® durch die aktive Teilnahme an unseren zertifizierten Akademielehrgängen und Kursen. Nach erfolgreichem Abschluss der jeweiligen Veranstaltung (Einhaltung der Anwesenheitspflicht) erhalten Teilnehmer:innen eine Teilnahmebestätigung, die zur Dokumentation der ÖGKV PFP® beim Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV) verwendet werden kann. Unsere Akademie ist als zertifizierter Veranstalter zur Vergabe von ÖGKV PFP® anerkannt.

► Wie viele ÖGKV Pflegefortbildungspunkte erhalte ich je Kurs / Akademielehrgang?

Die Vergabe der Pflegefortbildungspunkte (ÖGKV PFP®) erfolgt gemäß den geltenden Richtlinien des Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverbands (ÖGKV).

ÖGKV-Definition:
Die Vergabe der ÖGKV PFP® erfolgt gemäß den Richtlinien des ÖGKV auf Basis von
30 Minuten anrechenbarer Fortbildungszeit = 1 ÖGKV PFP®.

Eine Unterrichtseinheit (UE) dauert 45 Minuten (+ 15 Minuten Pause) und entspricht somit 60 Minuten anrechenbarer Fortbildungszeit = 2 ÖGKV PFP®.

Das Selbststudium umfasst beim Akademielehrgang:

  • „Fachkraft“: 60 Minuten je Einheit (ohne Pause) = 2 ÖGKV PFP®
  • „Sehbeauftragte“: 45 Minuten (+ 15 Minuten Pause) je Einheit = 60 Minuten = 2 ÖGKV PFP®

Da ausschließlich ganze ÖGKV PFP® vergeben werden können, wird das Berechnungsergebnis auf ganze Punkte abgerundet.

Die Gesamtanzahl der Fortbildungspunkte ergibt sich aus der Dauer des jeweiligen Kurses oder Akademielehrgangs.
Die erreichbaren Punkte werden transparent in der Kurs- bzw. Lehrgangsbeschreibung auf unserer Website ausgewiesen.

Hier ein kurzes Rechenbeispiel für die Hauptangebote der Akademie BSV:

Akademielehrgang: “Fachkraft”

Gesamtumfang

  • 263 Unterrichtseinheiten (UE)
    • Theorie: 176 UE
    • Selbststudium: 80 UE

Gesamt: 512 ÖGKV PFP®

Einzelne Module sind für die Fachkraftausbildung separat buchbar. Bei Einzelbuchung reduziert sich die Anzahl der ÖGKV PFP® entsprechend.

Akademielehrgang: “Sehbeauftragte”

Gesamtumfang

  • 90 Unterrichtseinheiten (UE)
    • Theorie: 80 UE
    • Selbststudium: 10 UE

= 180 ÖGKV PFP®

Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen seitens Österreichischer Gesundheits- und Krankenpflegeverbands vorbehalten!

► Gibt es offizielle Eintragungen zur Akademie BSV?