Technische Arbeitsassistenz

Der Aufgabenbereich der Technischen Arbeitsassistenz ist die Unterstützung von Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen bei der Ausstattung des künftigen oder bestehenden Arbeitsplatzes mit einer technischen Hilfsmittelausstattung, um diesen möglichst barrierearm zu gestalten und zu gewährleisten, dass für Arbeitnehmer:innen mit Blindheit oder Sehbehinderungen ein inklusiver und barrierearmer Arbeitsplatz geschaffen werden kann.
Zum Erreichen dieser Ziele kann der Arbeitsplatz während der Phase der Antragstellung für eine permanente Hilfsmittelausstattung kurzfristig durch den Hilfsmittelpool der Technischen Arbeitsassistenz ausgestattet werden, sodass gleich zum Beginn des Arbeitsverhältnisses eine technische Hilfsmittelausstattung vorhanden ist. Langfristig werden bei den jeweils zuständigen Fördergebern (das Sozialministeriumservice, die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau, die Sozialversicherung der Selbständigen und/oder die Pensionsversicherungsanstalt) Anträge zur Kostenübername der behinderungsbedingt notwendigen Hilfsmittelausstattung gestellt.
Zugangsberechtigt sind Personen mit Sinnesbehinderungen welche einen Grad der Behinderung von mindestens 50% durch einen Nachweis der Behinderung (Behindertenpass, Feststellbescheid, Pflegegeldbescheid, Einstufung durch das Finanzamt) oder einem adäquaten Befund vorweisen können und im Einzugsgebiet Wien, Niederösterreich und Burgenland gemeldet sind. Zudem müssen für eine Kostenübernahme durch die Fördergeber:innen ein aufrechter und unbefristeter Dienstvertrag1 beziehungsweise bei Selbstständigkeit ein aktueller Einkommenssteuerbescheid vorgelegt werden.
1 In Ausnahmefällen können auch befristete Dienstverhältnisse gefördert werden, solange die Befristung nicht unter einem Jahr angesetzt ist.
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Die Berufliche Assistenz & Akademie BSV GmbH wird gefördert vom Sozialministeriumservice.