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DATENSCHUTZ VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG

Erklärung

Ich verpflichte mich, das Datengeheimnis gemäß § 6 Datenschutzgesetz i. d. F. des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018 und des Datenschutz-Deregulierungs-Gesetztes 2018 zu wahren und den Datenschutz und die Datensicherheit einzuhalten, unabhängig davon, ob es sich um gesetzliche Verpflichtungen oder um betriebliche Anordnungen handelt.

Mir ist bekannt, 

  • dass es untersagt ist, unbefugten Personen oder unzuständigen Stellen Daten mitzuteilen oder ihnen die Kenntnisnahme zu ermöglichen, sowie Daten zu einem anderen als dem zum jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenvollzug gehörenden Zweck zu verwenden,

  • dass automationsunterstützt verarbeitete Daten, die mir aufgrund meiner berufsmäßigen Beschäftigung anvertraut wurden oder zugänglich geworden sind, unbeschadet sonstiger Verschwiegenheitspflichten, nur aufgrund einer ausdrücklichen mündlichen oder schriftlichen Anordnung meines Arbeitgebers oder dessen Beauftragten weitergegeben werden dürfen,

  • dass diese Verpflichtung auch nach Beendigung meiner Tätigkeit und/oder nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen fortbesteht,

  • dass aus der Verweigerung der Ausführung eines Auftrages, der gegen das Datengeheimnis verstoßen würde, dem Arbeitnehmer kein Nachteil erwachsen darf,

  • dass weiterreichende andere Bestimmungen über die Geheimhaltungspflichten von der oben angeführten Verpflichtung unberührt bleiben, sofern sie mit dem Datenschutzgesetz nicht im Widerspruch stehen,

  • dass Verstöße gegen die oben angeführte Verpflichtung mit Freiheits- und Geldstrafen geahndet werden können, schadenersatzpflichtig machen und/oder arbeitsrechtliche Folgen haben können (z.B. Entlassung).

  • dass ich hinsichtlich der vom Sozialministeriumservice für Zwecke der Förderungsabwicklung zur Verfügung gestellten IT-Anwendungen (Be-FIT/MBI/MAB) Daten nur für diejenigen Aufgabengebiete nutzen darf, deren Besorgung mir übertragen wurde.